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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - 62 PV 3.12   

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OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - 62 PV 3.12 (https://dejure.org/2012,35863)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.09.2012 - 62 PV 3.12 (https://dejure.org/2012,35863)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. September 2012 - 62 PV 3.12 (https://dejure.org/2012,35863)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 BPersVG, § 14 Abs 3 BPersVG, § 76 Abs 1 Nr 3 BPersVG, § 76 Abs 1 Nr 4 BPersVG, § 76 Abs 1 Nr 5 BPersVG
    Mitbestimmungsrecht im Fall der Abordnung einer in der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit Berlin-Brandenburg beschäftigten Beamtin mit dem Ziel ihrer Versetzung zu einer Agentur für Arbeit des eigenen Bezirks zwecks Zuweisung zu einer gemeinsamen Einrichtung und ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 BPersVG, § 14 Abs 3 BPersVG, § 76 Abs 1 Nr 3 BPersVG, § 76 Abs 1 Nr 4 BPersVG, § 76 Abs 1 Nr 5 BPersVG, § 77 Abs 1 S 1 BPersVG, § 82 Abs 1 BPersVG, § 82 Abs 2 BPersVG, § 82 Abs 4 BPersVG
    Mitbestimmung; vertikale Abordnung; Abordnung mit dem Ziel der Versetzung; Zuweisung von Tätigkeiten; Agentur für Arbeit; Jobcenter; gemeinsame Einrichtung; Geschäftsführerin; Dienststellenleiterin; Beschäftigte, die zu selbständigen Entscheidungen in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 P 6.01

    Antragsabhängige Mitbestimmung; in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - 62 PV 3.12
    Durch die an den Antrag geknüpfte Beteiligung des Personalrats soll die Unabhängig der Personalentscheidungsbefugten gegenüber dem Personalrat sichergestellt werden (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2002 - BVerwG 6 P 6.01 -, juris Rn. 25).

    Er ist aber auch offen für ein Verständnis, wonach bereits bei der Besetzung solcher Dienstposten die Mitbestimmung antragsabhängig ist (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2002 - BVerwG 6 P 6.01 -, juris Rn. 21).

    Der von Vorbelastungen möglichst weitgehend freie Antritt des neuen Amtes lässt sich demnach nur erreichen, wenn der Beschäftigte bereits beim Übertragungsakt in die Lage versetzt wird, die Beteiligung seines künftigen "Gegenspielers" auszuschließen (so das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 20. März 2002 - BVerwG 6 P 6.01 -, Rn. 27).

    Zu den von der Bezugnahme erfassten Vorschriften gehört auch § 77 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 BPersVG (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2002, a.a.O., Rn. 17 ff.).

    Da der Antragsteller im Falle seiner Beteiligung an der Abordnung der Beamtin B nach § 82 Abs. 2 BPersVG den örtlichen Personalrat der aufnehmenden Dienststelle, also den Personalrat der Agentur für Arbeit Cottbus, anzuhören hätte, genügt dies nach Sinn und Zweck des § 77 Abs. 1 Satz 1 BPersVG, Interessenkonflikte auch im öffentlichen Interesse bereits im Ansatz auszuschließen, um die Bereichsausnahme Platz greifen zu lassen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2002, a.a.O., Rn. 19 und 26).

  • BVerwG, 16.04.2012 - 6 P 1.11

    Dienststelle Flugsicherung beim Luftfahrt-Bundesamt; DFS Deutsche Flugsicherung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - 62 PV 3.12
    Ebenso ist unzweifelhaft, dass an der Personalmaßnahme mangels anderslautender Regelung im Bundespersonalvertretungsgesetz sowohl die Personalvertretung der abgebenden wie diejenige der aufnehmenden Dienststelle zu beteiligen waren bzw. zu beteiligen gewesen wären ("doppelte Dienststellenbetroffenheit", vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2003 - BVerwG 6 P 19.01 -, juris Rn. 13, vom 16. April 2012 - BVerwG 6 P 1.11 - juris Rn. 54 und die vorgenannten Entscheidungen), auch wenn die Entscheidungsbefugnis allein bei einer der beiden Dienststellen liegt.
  • BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 19.01

    Mitbestimmung der aufnehmenden Dienststelle bei Versetzung und Abordnung.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - 62 PV 3.12
    Ebenso ist unzweifelhaft, dass an der Personalmaßnahme mangels anderslautender Regelung im Bundespersonalvertretungsgesetz sowohl die Personalvertretung der abgebenden wie diejenige der aufnehmenden Dienststelle zu beteiligen waren bzw. zu beteiligen gewesen wären ("doppelte Dienststellenbetroffenheit", vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2003 - BVerwG 6 P 19.01 -, juris Rn. 13, vom 16. April 2012 - BVerwG 6 P 1.11 - juris Rn. 54 und die vorgenannten Entscheidungen), auch wenn die Entscheidungsbefugnis allein bei einer der beiden Dienststellen liegt.
  • BVerwG, 18.09.1984 - 6 P 19.83

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates hinsichtlich einer Abordnung - Abordnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - 62 PV 3.12
    Hier bedarf der Betroffene ebenso wie die in der abgebenden und der aufnehmenden Dienststelle von der Maßnahme berührten weiteren Beschäftigten des kollektivrechtlichen Schutzes gerade zu dem Zeitpunkt, in dem die auf Dauer angelegten Veränderungen wirksam werden, mag ihre formelle rechtliche Verfestigung auch noch ausstehen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1984 - BVerwG 6 P 19.83 -, juris Rn. 22 f. und Beschluss des Senats vom 23. September 2010 - OVG 62 PV 1.09 -, juris Rn. 27 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 62 PV 1.09

    Mitbestimmung des Personalrats zu befristeter Umsetzung zum Zwecke der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - 62 PV 3.12
    Hier bedarf der Betroffene ebenso wie die in der abgebenden und der aufnehmenden Dienststelle von der Maßnahme berührten weiteren Beschäftigten des kollektivrechtlichen Schutzes gerade zu dem Zeitpunkt, in dem die auf Dauer angelegten Veränderungen wirksam werden, mag ihre formelle rechtliche Verfestigung auch noch ausstehen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1984 - BVerwG 6 P 19.83 -, juris Rn. 22 f. und Beschluss des Senats vom 23. September 2010 - OVG 62 PV 1.09 -, juris Rn. 27 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 62 PV 9.18

    Personalvertretungsrecht; abstrakter Feststellungsantrag; Jobcenter;

    Das Antragserfordernis bei der Mitbestimmung zur Versetzung eines abberufenen Geschäftsführers eines Jobcenters, der Bundesbediensteter ist, gilt auch im Verhältnis zum Bezirkspersonalrat einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (vgl. den Beschluss des Senats vom 20. September 2012 - OVG 62 PV 3.12 - juris Rn. 28).

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass personalrechtliche Maßnahmen mit dem Ziel der Bestellung zum Geschäftsführer eines Jobcenters (Beschluss des Senats vom 20. September 2012 - OVG 62 PV 3.12 - juris Rn. 31) oder allgemeiner: mit dem Ziel der Übertragung einer Funktion im Sinne des § 14 Abs. 3 BPersVG (BVerwG, Beschluss vom 20. März 2002 - 6 P 6.01 - juris Rn. 20) wie auch personalrechtliche Maßnahmen zwecks Beendigung einer solchen Funktion (BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 - juris Rn. 18) in den Schutz des § 77 Abs. 1 Satz 1 BPersVG eingeschlossen sind.

  • VGH Bayern, 15.03.2016 - 17 P 15.1211

    Mitbestimmung bei Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung auch bei Einverständnis

    Die Personalvertretung hat somit bei Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung sowohl bei der Abordnung als auch bei der dann folgenden Versetzung mitzubestimmen (vgl. Ballerstedt/Schleicher/Faber, BayPVG, Stand November 2015, Art. 75 Rn. 132; Rehak in Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, BPersVG, Stand Dezember 2015, § 75 Rn. 65a und Baden in Altvater/Baden/Berg/Kröll/Noll/Seulen, BPersVG, 9. Aufl. 2016, § 76 Rn. 43, jeweils zu den entsprechenden bundesrechtlichen Vorschriften; OVG Berlin-Bbg, B. b. 20.9.2012 - OVG 62 PV 3.12 - juris Rn. 20; OVG Berlin, B. b. 27.2.2001 - 60 PV 14.99 - PersR 2001, 477).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2013 - 61 PV 2.13

    Mitbestimmung; Erledigung; abstrakter Feststellungsantrag; Abordnung; vorläufige

    Anhaltspunkte dafür, dass die Abordnungen des Herrn P... im Zusammenhang mit einem Personalauswahlverfahren standen und letztlich einer den Ausschlusstatbestand des § 62 Abs. 4 Halbsatz 2 PersVG Bbg auslösenden "dauerhaften" Dienstpostenübertragung eines Geschäftsleiters beim Amtsgerichts S... dienten, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. September 2012 - OVG 62 PV 3.12 -, juris Rn. 31, zu § 77 Abs. 1 Satz 1 BPersVG).
  • VG Ansbach, 02.05.2013 - AN 7 PE 13.00757

    Personalvertretungsrecht des Bundes

    Die Anwendung der oben genannten Bestimmungen setzt nicht voraus, dass der betreffende Beschäftigte alleinige und allumfassende selbständige Personalentscheidungsbefugnis hat bzw. erhalten soll (vgl. z. B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.9.2012, Az. OVG 62 PV 3.12, juris, RdNr. 30).
  • VG Berlin, 20.11.2015 - 71 K 1.15

    Verweigerung der Zustimmung

    Zwar mag es sich bei Frau K... um eine der in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichneten Beschäftigten handeln (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. September 2012 - OVG 62 PV 3.12 - juris, Rn. 29 f.) und fehlte es an deren Beantragung einer Beteiligung des Antragstellers.
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